logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Burding/Burrichter
(recht.geschichte)
    

Mit Burding bezeichnet man die Versammlung (= Ding) aller Bauern einer Nachbarschaft, auf dem Beschlüsse über örtlichen Angelegenheiten gefasst wurden. Mit Burrichter (= Schulze) wird der zur Auführung dieser Beschlüsse bestimmte Bauer bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schultheiß/Schulze