Der Zweck des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter
für Verfassungsschutz ist laut § 1
Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) der "Schutz der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und
der Länder.
Um diesen Zweck zu erfüllen hat der Verfassungsschutz gemäß § 3 BVerfSchG
die Aufgabe, der Sammlung und Auswertung von Informationen.
Im Rahmen dieser Aufgabe hat der Verfassungsschutz besondere Befugnisse, die zum einen
in § 8 ff BVerfSchG und zum anderen im G 10
geregelt sind.
Im Netz ist der Bundesverfassungsschutz unter http://www.verfassungsschutz.de zu erreichen.
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