logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
(recht.allgemein)
    

Mit BDA wird der Spitzenverband bezeichnet, in dem sich verschiedene Arbeitgeberverbände zusammengeschlossen haben.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise