|
Mit Bundeskabinett werden in die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet. Der Begriff ist dem Grundgesetz fremd. Dieses kennt nur die Bundesregierung. In der juristischen Praxis spricht man vom Bundeskabinett, wenn die Bundesregierung in ihrer Funktion als Kollegialorgan Entscheidungen trifft, z.B. über Gesetzesentwürfe.
Werbung:
| |