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Bundesgesetzblatt (BGBl.)
(recht.allgemein und recht.oeffentlich.staat)
    

Das BGBl. ist eine Publikation in dem der Bund erlassene Rechtsvorschriften veröffentlicht. Dabei ist das BGBl. in drei Teile aufgeteilt. Teil I enthält Rechtsnormen des Bundes. Teil II enthält Rechtsnormen des Bundes mit völkerrechtlichem Bezug, z.b. solche die gemäß Art. 59 Abs. GG völkerrechtliche Verträge umsetzten, oder die Umsetzung von EU-Richtlinien.

Das BGBl. enthält für den Zweifelsfall den für die Auslegung maßgeblichen Text, d.h. Abweichungen in den von privaten Verlagen herausgegebenen Gesetzestexten sind unbeachtlich.

In den Bibliotheken von Gerichten oder Universitäten, ggf. der juristischen Fachbibliothek sollte ein BGBl. zu finden sein. Auch im Internet gibt es kostenlos zugängliche Archive.

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Auf diesen Artikel verweisen: BGBl.