Als Bundesbehörde werden die Behörden der Bundesverwaltung bezeichnet, die vom Bund als Körperschaft getragen werden.
Die Bundesbehörden sind gegliedert in:
- oberste Bundesbehörden (u.a. Bundesfinanzministerium, Bundeskanzleramt etc.)
- Bundesmittelbehörden (u.a. Bundesfinanzdirektionen)
- Bundesunterbehörden (u.a. Bundesfinanzverwaltung
Daneben gibt es noch die Bundesoberbehörden, die einer obersten Bundesbehörde unterstellt sind, aber über keinen Verwaltungsunterbau (Mittel- und Unterbehörden) verfügen (z.B. das Bundesverwaltungsamt).
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