Gemäß § 1 ArbGG ist das BAG die höchste Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren. Hat gemäß § 40 ArbGG seinen Sitz in Erfurt. Das BAG hat 10 gemäß § 40 Arbgg eingerichtete Senate. Aufgabenaufteilung der Senate.
Auf diesen Artikel verweisen: nichtdeliktisches Schuldverhältnis * Arbeitsgerichtsbarkeit * BAG * Bundesgerichte/Oberste Gerichtshöfe