logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Budgetrecht
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Budgetrecht wird das Recht des Parlaments bezeichnet, über den Haushaltsplan des Staats zu bestimmten. Das Budgetrecht ist eines der ältesten Recht des Parlaments.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise