Buchführung ist die Bezeichnung für die Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in speziell dafür vorgesehenen Büchern.
Kaufmänner sind gemäß § 238 HGB zur Buchführung nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.
Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise