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Buchersitzung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Ein Eigentumserwerb an einem Grundstück aufgrund eines verkehrten Eintrages im Grundbuch.

Gemäß § 900 BGB erwirbt der im Grundbuch Eingetragene das Eigentum an einem Grundstück, wenn er es 30 Jahre lang im Eigenbesitz gehabt hat.

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