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Buchauszug
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Buchauszug wird ein Auszug aus den Handelsbüchern eines Kaufmanns bezeichnet. Ein Handelsvertreter hat einen Anspruch auf einen Buchauszug über die von ihm für den Unternehmer geschlossen Geschäfte (§ 87c HGB). Dieser Auszug dient ihm zur Kontrolle seiner Provisionszahlungen.

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