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§ 2257 BGB Widerruf des Widerrufs
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-7)
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Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.

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