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§ 2251 BGB Nottestament auf See
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-7)
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Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 2252 BGB Gültigkeitsdauer der Nottestamente * § 2252 BGB Gültigkeitsdauer der Nottestamente * Nottestament