logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 1938 BGB Enterbung ohne Erbeinsetzung
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-1)
<< >>
    

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Enterbung