logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 1902 BGB Vertretung des Betreuten
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-3.titel-2)
<< >>
    

In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise