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Bezugsurkunde
(recht.notar)
    

Mit Bezugsurkunde wird eine notarielle Urkunde bezeichnet, mit der der Bezug zwischen dem Verkauf einer neu errichteten Eigentumswohnung und der Teilordnung hergestellt wird. Sinn der Bezugsurkunde ist, dass - ansonsten erforderliche - beifügen und verlesen der Teilungserklärung zu ersetzen. Der Bezugsurkunde wird die Baubeschreibung beigefügt.

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