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Beweis
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Beweis werden der Wahrnehmung zugängliche Tatsachen bezeichnet, die auf andere der Wahrnehmung nicht oder nicht mehr zugängliche Tatsachen schließen lassen. Beweise dienen vor Gericht der Feststellung des entscheidungserheblichen aber streitigen Sachverhalts.

Beispiel: A macht einen Anspruch aus Kaufpreiszahlung aus einem am 1.5.2007 mündlich geschlossenen Vertrag geltend. B bestreitet diesen Vertrag. Da die Tatsache des Vertragsschlusses nicht mehr der Wahrnehmung zugänglich ist, bietet A als Beweis die Aussage des C an, der bei dem Vertragsschluss dabei war. Wenn das Gericht die Aussage des C für glaubhaft hält, kann es aus dieser Tatsache auf den Vertragsabschluss schließen.

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