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Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.
Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt.
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