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Mit Betriebsrisiko wird die Frage umschrieben, wer das Risiko des Beschäftigungswegfalls aus betriebstechnischen Gründen zu tragen hat. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, d.h.
er muss den Lohn auch dann zahlen muss, wenn er die Arbeitnehmer ohne sein Verschulden aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann (BAGE 76, 196, 204).
Siehe auch Wirtschaftsrisiko.
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