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besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
(recht.it)
    

Theoretisch ab dem 1.1.2022. Grundlage für die sichere Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden/Gerichten/Anwälten/Steuerberatern.

Nutzungspflicht ab ...?>/p>

Siehe auch unter bea, BebPO und beST.

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