logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Besitzwehr
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Besitzwehr spricht man, wenn ein Besitzer einen Angriff gegen seinen Besitz abwehrt. Für Weiteres siehe unter Selbsthilfe des Besitzers.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise