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Beschwerdewert
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Beschwerdewert wird im Zivilprozessrecht bei Berufungen der Wert des Beschwerdegegenstandes bezeichnet. Er entspricht dem Streitwert der 1. Instanz, kann aber von ihm abweichen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Berufung, Zivilprozessrecht