Mit BQG wird eine Gesellschaft bezeichnet, die bei drohender Insolvenz eines Unternehmens die Beschäftigten übernimmt. Diese lösen ihre Beschäftigung mit ihrem alten Arbeitgeber auf und schließen befristete Verträge mit er BQG. Das Vermögen des alten Unternehmens wird dann in der Regel auf eine weitere Gesellschaft übertragen. Die BQG betreibt dann mit dem Betriebsvermögen das Unternehmen ein gewisse Zeit weiter, bis dann ein Dritter das Vermögen und einen Teil der Arbeitnehmer übernimmt. Die nicht übernommenen Arbeitnehmer werden dann nach Auslaufen der befristeten Verträge auf den Arbeitsmarkt entlassen.
Durch diese Konstruktion, die das BAG für Fälle drohender Insolvenz anerkennt (BAG NZA 2006, 145), wird die Übernahme aller Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB wegen eines Betriebsübergangs verhindert.
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