Eine Berechtigungsanfrage kommt bei Marken-/Patent/Urheberechtsverletzung als Vorstufe vor der Abmahnung in Betracht, um zu ermitteln, auf welche eigene Rechte der Gegener sich zu stützen glaubt.
Reagiert der Empfänger nicht oder mit einer nicht zufriedenstellenden Antwort kann der Rechteinhaber dann mit einer Abmahnung reagieren. Reagiert der Empfänger mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine weitere Abmahnung nicht mehr möglich.
Die Kosten für eine Berechtigungsanfrage können in keinem Fall ersetzt werden.
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