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beneficium
(recht.allgemein.latein und recht.geschichte.ma)
    

Mit beneficium (lat. Wohltat) wurde im Mittelalter entweder das an den Lehnsmann gegebene oder aus anderen Gründen, z.B. Dank oder Belohnung, zugewandte Lehen bezeichnet.

Mit Beneficium bezeichnete Papst Hadrian IV in einem Schreiben an den Reichstag von Besançon 1157 die Kaiserkrone. Nachdem der Reichskanzler Rainald von Dassel dies mit "Lehen" anstelle von "Wohltat" übersetzt hatte, kam es zu einem Tumult, der die päpstlichen Legaten zum Rückzug veranlasste. Papst Hadrian IV musste dann ausdrücklich erklären, dass er die Kaiserkrone nicht als Lehen und den Kaiser (zu dieser Zeit Friedrich I Barbarossa) damit nicht als seinen Lehnsmann ansieht (Siehe Beck, Friedrich I Barbarossa, S. 38).

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