logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bekanntmachung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von Bekanntmachungen spricht man bei Verwaltungsvorschriften die veröffentlicht werden. Bekanntmachungen sind keine Rechtssätze. Daher kann der Bürger aus Bekanntmachungen keine Rechte und Pflichten ableiten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise