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Im Kommunalrecht spricht man von einem Beitrittsbeschluss, wenn eine Genehmigung für ein Vorhaben der Gemeinde (z.B. Haushalt oder Flächennutzungsplan) von der Genehmigungsbehörde nur mit Änderungen oder Nebenbestimmungen erteilt wird und das ursprüngliche Organ (die Gemeindevertretung) die Änderungen akzeptiert.
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