logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Bei dem Betrieb (§ 7 StVG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Davon dass ein Kraftfahrzeug im Betrieb ist spricht man, solange es sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht. Nicht mehr im Betrieb ist es demzufolge, wenn es ordnungsgemäß auf einer gekennzeichneten Fläche abgestellt wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt * Verkehrsunfall/Verkehrsunfallprozess * Verkehrsunfall/Verkehrsunfallprozess