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Behördenkreuz
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Behördenkreuz wird die am Ende eines internen Vorgangs befindliche Tabelle mit den Unterschriften der Mitarbeiter der verschiedenen Hierarchiestufen (z.B. Sachbearbeiter, Abteilungsleiter, Behördenleiter) bezeichnet.

I123
MüllerMaierSchulz

Dabei unterschreibt der Behördenleiter z.B. mit grüner, der ständige Vertreter mit roter und der Sachbearbeiter mit blauer oder schwarzer Tinte.

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