logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Behaupten
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Von behaupten (z.B. iSv § 824 BGB) spricht man, wenn jemand eigene Wahrnehmungen mitteilt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 824 BGB Kreditgefährdung