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Von Begünstigung spricht man, wenn jemand einem Täter hilft die Vorteile aus dessen Tat (die "Beute") zu sichern. Begünstigung ist ein Vergehen, das gemäß § 257 StGB bestraft wird. Die früher hierfür üblich Bezeichnung "sachliche Begünstigung" ist mit der Umbennung der persönlichen Begünstigung in Strafverteilung überflüssig geworden.
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