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Barter/Bartergeschäft
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Geschäfte bei denen nur Waren gegeneinander getauscht werden. D.h. es fließt zwischen den Vertragsparteien kein Geld. Der Barter kann sowohl als direkter Tausch, als auch als Ringtausch vereinbart sein.

Bartergeschäft sind im internationalen Geschäftsverkehr, insbesondere mit Entwicklungsländern, interessant, da sich so Devisenprobleme umgehen lassen.

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