Die Bannmeile beschreibt den Mindestabstand um den Sitz des Bundestages
oder eines Landtages der von Demonstrationen
einzuhalten ist. Das Gesetz spricht insoweit auch vom befriedeten Bezirk.
Die Beachtung der Bannmeile wird ggf. mit Polizeigewalt
durchgesetzt.
Sinn der Bannmeile ist es, die Abgeordneten vor dem unmittelbaren Druck
der Straße zu schützen, so daß diese ihr freies Mandat unbeeinflusst
wahrnehmen können.
Ist eine Störung nicht zu erwarten, in der Regel an sitzungsfreien Tagen,
so sind Demonstrationen auch in der Bannmeile zulässig (§ 5 BefBezG).
Der Bundestag hat zur Beschreibung der Bannmeile ein Bannmeilengesetz
erlassen. Im "Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane
des Bundes" (BefBezG) werden zusätzlich für Bundesrat und
Bundesverfassungsgericht befriedete Bezirke festgelegt.
Werbung:
|