logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
back channels
(recht.allgemein.recht.aussen)
    

Mit back channels werden in der Außenpolitik Geheimkontakte mit anderen Staaten bezeichnet. Siehe Schöllgen, Außenpolitik, S. 114.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise