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Bachelor
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.hochschul)
    

Bachelor ist die Bezeichnung für den niedrigsten berufsqualifizierenden akademischen Grad. Früher war er in Deutschland als Bakkalaureus üblich, wurde dann aber abgeschafft. Im Zuge der internationalen Vereinheitlichung der Studiengänge wird der BA jetzt wieder in allen Fächern eingeführt und enspricht in seiner Wertigkeit dem Diplom FH (siehe unter 3.4 im KMK-Beschluss vom 5.3.1999). Der BA qualifziert entweder für eine berufliche Tätigkeit oder für einen Master-Studiengang.

Der Bachelor wird entsprechend des studierten Faches mit verschiedenen Zusätzen verliehen:

  • Bachelor of Art (B.A.) z.B. für: Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaft, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, Kunst, Kunstwissenschaft.
  • Bachelor of Science (B.Sc.) z.B. für: Mathematik, Naturwissenschaften, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften
  • Bachelor of Engineering (BE) für Ingenieuerwissenschaften
  • Ingenieurwissenschaften
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Auf diesen Artikel verweisen: akademische Grade/Hochschulgrade * Magister/Master * ba