logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Auszubildende/Auszubildender
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.schule.beruf)
    

Als Auszubildende (früher Lehrling) werden die sich in Berufsausbildung Befindlichen bezeichnet. Siehe auch unter Ausbildungsverhältnis/Berufungausbildung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise