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auswärtige Angelegenheiten
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als auswärtige Angelegenheiten werden die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten oder internationalen Organisationen bezeichnet. Die Frage der Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten ist die Frage nach der auswärtigen Gewalt.

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