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Mit Austauschvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem jede Partei eine Leistung im Austausch für die Leistung der Gegenpartei erbringt (siehe auch unter do ut des und Synallagma).
Beispiel: Ein Kaufvertrag. Hier wird der Kaufpreis im Austausch für die gekaufte Ware gegeben. Gegenbeispiel: Schenkung, hier gibt nur eine Seite etwas.
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