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Gesetz, daß die Verfahren im außenwirtschaftlichen Verkehr, wie z.B. die
Behördenzuständigkeit, Meldeverpflichtungen, Genehmigungspflichten usw. für die
Warenausfuhr bzw. Wareneinfuhr regelt.
Durch den Zusammenschluß Europas in den europäischen Gemeinschaften
dürfte sich der Begriff Außenwirtschaft nur noch auf Beziehungen mit Ländern
außerhalb der Gemeinschaften beziehen.
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