Mit Auslandszulagen werden Entgeltbestandteile bezeichnet die ein Arbeitnehmer zusätzlich für eine Tätigkeit im Ausland erhält. Unterhaltsrechtlich sind diese teilweise oder vollständig als Einkommen zu berücksichtigen (Vgl. OLG Oldenburg v. 31.1.2006 Az. 12 UF 91/05 [100 %]; OLG Schleswig v. 29.6.2004 Az. 8 UF 213/03 [50 %]).
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