Mit Ausfuhrnachweis wird der gemäß § 8 UStDV für den Wegfall der Umsatzsteuer notwendige Nachweis der Ausfuhr der Lieferung in das Ausland bezeichnet. Den Ausfuhrnachweis muss der Käufer dem Verkäufer beibringen, wenn er die Ware selbst abholt und aus Deutschland heraus befördert.
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