logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
ausbedingen
(recht.allgemein)
    

Von ausbedingen spricht man, wenn ein Anspruch vertraglich geregelt wird.

Beispiel: A ist Arbeitnehmer, bei den Lohnverhandlungen hat er erreicht, dass er jährlich weiteres Gehalt als Urlaubsgeld bekommt, mit anderen Worten er hat sich ein Weihnachtsgeld ausbedungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise