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Aufsicht/Aufsichtsbehörde
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Aufsicht wird die Kontrolle von Verwaltungshandeln durch eine höhere Behörde (= Aufsichtsbehörde) bezeichnet. Dabei wird zwischen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht unterschieden. Für Weiteres siehe jeweils dort.

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