logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
audiatur et altera pars
(recht.allgemein.latein)
    

Mit audiatur et altera pars wird der Grundsatz bezeichnet, dass in einem Streit immer auch die andere Seite zu hören ist. Siehe unter rechtliches Gehör.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise