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Als asset backed securites werden verzinsliche Wertpapiere bezeichnet, bei denen die herausgebende Gesellschaft (sog. Zweckgesellschaft) die Zahlungsansprüche über aufgekaufte Forderungen, z.B. Zins- und Tilgungsforderungen aus Verbraucherdarlehen, deckt. Die Zweckgesellschaft und damit auch die Wertpapierinhaber tragen das Risiko, dass die Schuldner der Forderungen zahlungsunfähig werden und damit die Wetpapierforderungen nicht mehr bedient werden können.
Beispiel: Die B-Bank vergibt an Privatpersonen Baudarlehen, u.a. an den A ein Darlehn von 200.000,- EUR, für das dieser monatlich 916,- EUR Zins und Tilgung (4 % Zins und 1,5 % Tilgung) zahlt. Die verkauft diese Forderungen gegen A und 199 weitere private Darlehensnehmer mit einer Gesamtdarlehenssumme von 40.000.000,- EUR an die C für 45.000.000,- EUR. Damit ist die B-Bank refinanziert, hat Gewinn gemacht und trägt das Ausfallrisiko der Darlehen nicht mehr. Die C wiederum verkauft jetzt Werpapiere über einen Summe von nominal je 4.000,- EUR mit einer Verzinsung von 3 % und einer Laufzeit von 5 Jahren in denen die Rückzahlung fällig wird für einen Ausgabepreis von 3.500,-. Am Markt werden die Papiere bald für 3.800,- gehandelt. Als zu Konjunktureinbrüchen kommt verlieren der A und viele weitere Darlehensnehmer ihren Arbeitsplatz, die Darlehen können sie nicht mehr bedienen. Damit kann die C nicht mehr die Wertpapierforderungen erfüllen, die Wertpapiere werden damit wertlos, die Inhaber verlieren ihre Investtionen.
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