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Assessor
(recht.allgemein)
    

Assessor (lat. Beisitzer) ist der Titel, den man nach Bestehen des zweiten Staatsexamens führen darf. Je nach Fachrichtung lautet die vollständige Bezeichnung Rechtsassessor oder Schulassessor (ungebräuchlich).

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Auf diesen Artikel verweisen: Juris Doctor (J. D.)