logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Arrestatorium
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Von einem Arrestatorium spricht man, wenn das Gericht einem Drittschuldner gemäß § 829 Abs. 1 S. 1 ZPO verbietet, an den Schuldner (= Gläubiger der gepfändeten Forderung) zu zahlen.

Beispiel: A klagt gegen B. Er gewinnt den Prozess und erhält einen Titel. Den vollstreckt er durch Pfändung einer Forderung, die B gegen C hat. Mit dem Arrestatorium wird dem C verboten an B zu zahlen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zwangsvollstreckung wegen Forderung in Rechte * Zwangsvollstreckung wegen Forderung in Rechte