Mit Arbeitsverhältnis wird das aufgrund eines Arbeitsvertrages entstandene Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezeichnet. Hauptflichten im Arbeitsverhältnis sind für den Arbeitnehmer das Zurverfügungstellen seiner Arbeitsleistung und für den Arbeitgeber die Zahlung eines Entgelts. Der Arbeitnehmer schuldet keinen Erfolg.
Das Arbeitsverhältnis ist aufgrund der Schuztbedürftigkeit des Arbeitnehmers in besonderem Umfang geregelt und unterliegt hinsichtlich seines Inhalts einer Vielzahl von Rechtsquellen. Sein Inhalt wird von folgenden Quellen bestimmt. Wobei grundsätzlich die nachfolgende höher steht als vorrangehende:
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
- Arbeitsgesetze
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