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Arbeitsplatz
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
(engl. place of employment )
    

Mit Arbeitsplatz wird zum einen der unmittelbare Bereich bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Zum anderen wird mit Arbeitsplatz aber auch die Position eines Arbeitnehmers im Ganzen einschliesslich der Art der von ihm zu erbringenden Tätigkeit bezeichnet.

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