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Mit ALG I wird nach der Hartzfreform die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezeichnet, die, soweit die Voraussetzungen vorliegen, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in der Regel für ein Jahr gezahlt wird. Die Höhe richtet sich u.a. nach dem letzten Verdienst. Läuft das ALG I aus, besteht ggf. ein Anspruch auf ALG II.
Einkommen aus einer Nebentätigkeit wird angerechnet, unabhängig davon, ob sie selbständige oder nichtselbständig ist (§ 141 SGB III). Nicht angerechnet wird sog. müheloses Einkommen.
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